AGB’s

AGB’s

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Theresa Schilling (Klangraum-Magdeburg) – Anbieterin – vom 20.2.2013

§ 1. Geltungsbereich

(1) Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für die Anmeldung und Teilnahme an meinen Kursen, Veranstaltungen und Einzelbehandlungen.
(2) Abweichende Bedingungen müssen ausdrücklich, bestenfalls schriftlich, vereinbart werden.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Produkte in unterschiedlichen Medien stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen Offerte dar. Der Vertrag kommt mit der Teilnahmebestätigung, bzw. der Terminvereinbarung zustande.
(2) Der Käufer/Die Käuferin akzeptiert mit jeder Bestellung ausdrücklich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(3) Jugendliche unter 18 Jahren benötigen für die Anmeldung die schriftliche Zustimmung eines Erziehungsberechtigten.
(4) Eine Anmeldung kann mündlich, telefonisch, schriftlich per Post, Fax oder Email, sowie über mein Online Formular mit Angabe der notwendigen persönlichen Daten erfolgen. Sie verpflichten zur Bezahlung des Kaufpreises.

§ 3 Inhalt und Zweck des Dienstvertrages

Die Anbieterin erbringt ihre Dienste gegenüber dem Käufer/der Käuferin in der Form, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten in der Ausübung der Klangmassage zur Prävention anwendet. Es erfolgt zu keiner Zeit eine gewerbliche Ausübung der Heilkunde. Die Klangmassage ist kein Ersatz für eine ärztliche Behandlung. Eine Klangmassage ist grundsätzlich nur möglich, sofern der Klient nicht an einer akuten körperlichen oder geistigen Erkrankung leidet.

§ 4 Widerruf

(1) a. Die Käuferin/der Käufer hat ein Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen (Online-Anmeldung). Mit der Anmelde-Bestätigung wird eine Widerrufsbelehrung versendet.
b. Die allgemeinen Bestimmungen über den Widerruf ergänzend wird vereinbart, dass die Käuferin/der Käufer vollen Werteersatz bei Ausübung des Wiederrufs für Anmeldungen zu Angeboten, deren Erbringung innerhalb der Widerrufsfrist liegt und halben Werteersatz bei Anmeldungen deren Erbringung 10 Tage nach dem Ende der Wiederruffrist liegt, schuldet, sofern für die Anmeldung trotz beiderseitigem Bemühens nachweislich nicht Ersatz durch eine Person geleistet werden kann.

§ 5 Terminierung, Verspätung, Terminänderung, Absage, Versäumnis, Abbruch

(1) a. Terminierungen sind verbindliche Vereinbarungen. Verhinderungen sind dem Vertragspartner unverzüglich mitzuteilen.
b. Die Anbieterin kann bei Verspätung, Terminänderung oder Versäumnis aus wichtigem Grund für evtl. entstandene Kosten nicht haftbar gemacht werden, es sei denn, die Verhinderung beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder Pflichtverletzung. Die Anbieterin muss einen Ersatztermin vereinbaren.
c. Weil Einzeltermine zum Einen einer gründlichen Vorbereitung bedürfen und zum Anderen kurzfristig nicht durch Dritte ausgefüllt werden können, ist für Änderungen und Störungen von vereinbarten Terminierungen Kostenersatz fällig.
(2) Verspätung der Käuferin/des Käufer können bis zu 15 Minuten „angehängt“ werden, es sei denn, ein Folgetermin verbietet dies. Die Anbieterin kann den Sitzungstermin ablehnen, wenn das Sitzungsziel vermutlich nicht erreicht werden kann. In jedem Fall wird der volle Kaufpreis geschuldet. Dies gilt auch bei dem Wunsch nach verkürzter Behandlung.
(3) Terminänderungen auf Wunsch der Käuferin/des Käufers bis zum 3. Tag vor dem Termin verpflichten diese/n zur halben, danach zur vollen Kaufpreiszahlung.
(4) a. Absage/Kündigung durch die Käuferin/den Käufers bis zum 3. Tag vor dem Termin verpflichten diese/n zur halben, danach zur vollen Kaufpreiszahlung. Dies betrifft auch die Absage/Kündigung von Folgeterminen.
b. Sind Folgetermine mehr als 6 Wochen im Voraus vereinbart, ist kein Ersatz zu leisten.
(5) Versäumnis oder Abbruch durch die Käufer/der Käuferin verpflichtet zur vollen Kaufpreiszahlung.

§ 6 Änderungen bei Kurs-/Veranstaltungsbuchungen

(1) Die Käuferin/der Käufer von Kurs-/Veranstaltungsbuchungen hat das Recht bei Ersatz in Form einer anderen, die Dienstleistung empfangenden Person oder in Geld zu leisten. Soll eine andere Person die Dienstleistung empfangen, kann die Anbieterin die Person unter Nennung einer fachlichen Begründung ablehnen.
(2) Bei einer Absage bis 5 Tage vor Kurs-/Veranstaltungsbeginn werden 50% der Kursgebühr bzw. Gebühr der Veranstaltung fällig, danach die volle Kursgebühr.
(3) a. Versäumnis oder Abbruch durch die Käufer/der Käuferin verpflichtet zur vollen Kaufpreiszahlung.
b. Abbruch durch die Anbieterin verpflichtet zur vollen Ersatzleistung in Geld oder dem Angebot eines neuen Termins es sei denn, die Käuferin/der Käufer haben den Abbruch verursacht.
(4) Kann die Käuferin/der Käufer einen Ersatztermin für einen verlegten Kurs- oder Veranstaltunsgtermin nicht wahrnehmen, verfällt die Leistungspflicht der Anbietrin ersatzlos, sofern die Hälfte der Teilnehmer den Ersatztermin zugestimmt hatten.

§ 7 Versagen

Die Anbieterin ist berechtigt die Dienstleistung zu versagen; insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn bestimmte Beschwerden nicht behandelt werden können oder dürfen oder verschwiegen wurden, wenn die Behandlung Gewissenskonflikte bergen könnte oder der Klient unter akuten körperlichen oder geistigen Erkrankung leidet, die für die Anbieterin mit der Dienstleistung nicht vereinbar ist oder wenn der Kaufpreis nicht bezahlt wurde.

§ 8 Kündigung

(1) Beide Parteien haben das zu begründende Recht auf besondere Kündigung. Es kann jederzeit und sofort ausgeübt werden und bezieht sich auf alle vereinbarten Folgetermine.
(2) Die Käuferin/der Käufer schuldet dann keinen Ersatz, wenn die das Vertrauensverhältnis nachhaltig gestört ist oder wenn ein unvorhersehbares, persönliches, belastendes Ereignis oder Wegzug eintritt.
(3) Die Anbieterin schuldet grundsätzlich keinen Ersatz.

§ 9 Bezahlung, Aufrechnung, Erstattung

(1) Die Bezahlung muss in Euro in bar oder per Überweisung oder als Gutscheine und und vorher erfolgen.
(2) Die Anbieterin hat das Recht unbezahlte Leistungen auch mit anderen Zahlungen zu verrechnen.
(3) Kommt ein gebuchter Termin aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl nicht zustande, werden im Voraus bezahlte Beträge erstattet.
(4) Gutscheine gelten in den Fällen des §5 als eingelöst und erloschen.

§ 10 Vergütung, Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Die Zahlung eines Kurses oder einer Einzelbehandlung ist grundsätzlich sofort nach terminiertem Behandlungsende fällig. Ratenzahlungen sind nur nach Absprache möglich.
Eine Zahlung mit EC-Card oder Kreditkarte ist nicht möglich.
(2) Alle Preise schließen ggf. die gesetzliche Mehrwertsteuer ein und beziehen sich, wenn nicht anders angegeben, auf 1 Stück. Irrtümer sind vorbehalten.

§ 11 Datensammlung, Datennutzung, Datenschutz

(1) Die Anbieterin erhebt und speichert personenbezogene Daten:
– Kontaktdaten, in einer Klienten-Liste,
– statistische Sitzungsdaten (Anzahl, Dauer, Termine) in der Klientenliste und
– therapeutische Aufzeichnungen in einem anonymisierten Tagebuch.
(2) a. Dieser Sitzungsinhalt dient zur Abbildung des Werdegangs und zur Selbstkontrolle und therapeutischen Fortentwicklung und werden nach spätestens nach 15 Jahren vernichtet.
b. Die anonymisierten therapeuthischen Daten könnend darüber hinaus aufgehoben werden.
(3) a. Die Anbieterin erhält das Recht, therapeutische Daten auszuwerten und anonymisiert für eigen Zwecke ausschließlich fachbezogen, bsp. zu Studienzwecken, zu nutzen.
b. Die Käuferin/der Käufern können dem widersprechen.
(4) Alle Daten werden streng vertraulich behandelt.
(5) Die Anbieterin verplichtet sich zum Stillschweigen über Sitzungsdaten und Sitzungsinhalt.

§ 12 Urheberrecht

(1) Sämtliche zur Verfügung gestellten Materialien und Unterlagen (digital, schriftlich, Audio oder Video) unterliegen – soweit nicht anders gekennzeichnet – dem Urheberrecht der Anbieterin.
(2) Eine Weiterverwendung, Reproduktion, Weitergabe – egal welcher Art, auch auszugsweise, erfordert die schriftliche Einverständniserklärung durch Klangraum Magdeburg.

§ 13 Salvatorische Klausel

(1) Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
(2) a. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame oder nichtige Klauseln durch rechtswirksame zu ersetzen, die dem Gemeinten am nächsten kommen.
b. Das gleiche gilt, falls der Vertrag eine ergänzungsbedürftige Lücke enthält.


Wegbeschreibung

Theresa Schilling
Weber Str. 1,
Eckgebäude – Erdgeschoss
38112 Magdeburg

Die Weber Str. 1 liegt auf der Ecke von Weberstraße und Helmholzstraße mit Blick auf die Leipziger Straße.

Aus Richtung A2, nehmen Sie Ausfahrt Nr. 70 (Magdeburg-Zentrum), fahren weiter auf der B71 (Magdeburger Ring) Richtung Süden. Dem Ring folgen bis zu Abfahrt Zentrum- Süd/Leipziger Straße. Rechts abbiegen auf die Wiener Str., nach 800 m links abbiegen auf die Leipziger Straße. An der nächsten großen Kreuzung 2 Mal kurz nacheinander rechts abbiegen. Nach 100 m erreichen Sie Klangraum Magdeburg auf direktem Weg.

Über die A14 Ausfahrt Nr. 5 (Magdeburg-Sudenburg) in Richtung B81 Magdeburg-Zentrum einfädeln. Weiter auf der B71, Ausfahrt Richtung Leipziger Straße/ Sudenburg. Gerade aus auf Am Fuchsberg. Nach 800 m hinter der Kreuzung rechts abbiegen. Nach 100 m erreichen Sie Klangraum Magdeburg auf direktem Weg.

Freie Parkplätze sind in unmittelbarer Nähe kostenlos.

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